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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bastion Holding B.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bastion Holding B.V.

Fassung: 1.2
Datum: 24 Jan 2023

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf allen Angeboten, Hotelverträgen oder Vertragsabschlüssen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, wird verstanden unter:

1.1. Bastion Hotels: alle Niederlassungen der Privatgesellschaft (nach niederländischem Recht), Bastion Holding B.V., sowohl in als auch außerhalb der Niederlanden sowie alle Firmen und Unternehmen, die an Bastion Holding B.V. verbunden sind, Tochtergesellschaften und -unternehmen, ungeachtet ihres Namens.

1.2. Dienstleistungen: das, im weitesten Sinne des Wortes, zur Verfügung stellen einer Unterkunft und/oder die Zurverfügungstellung von Saal (-flächen) und/oder Speis und/oder Trank mit allen zugehörigen Verrichtungen und/oder Dienstleistungen.

1.3. Gast: derjenige/diejenigen für den/die Bastion Hotels aufgrund eines mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrags Dienstleistungen verrichten müssen. Dort, wo in diesen Geschäftsbedingungen gesprochen wird über den Gast, wird darunter auch verstanden derjenige/diejenige(n), der/die den Gast begleitet oder begleiten.

1.4. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit Bastion Hotels einen Vertrag zur Verrichtung von Dienstleistungen abgeschlossen hat. Unter Kunden verstehe man außerdem den Vermittler, ob dieser wohl oder nicht unter dem Namen seiner Geschäftsbeziehung(en) einen Vertrag zur Verrichtung von Dienstleistungen geschlossen hat. Eine natürliche Person, die nicht handelt aus Gründen der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Firma wird in diesen Bedingungen auch Konsument genannt.

1.5. Hotelvertrag: der Vertrag, abgeschlossen zwischen Bastion Hotels und dem Kunden, wobei Bastion Hotels, gegen Entgelt des Kunden oder Gastes für den Kunden und/oder den Gast oder die Gäste Dienstleistungen verrichtet. Wo in diesen Geschäftsbedingungen gesprochen wird über einen Hotelvertrag, wird darunter außerdem verstanden jeder andere Vertrag, für den diese Geschäftsbedingungen verbindlich erklärt wurden.

1.6. Online-Reservierung: die Reservierung, die durchgeführt wird mithilfe des Buchungsformulars, welches auf der Website von Bastion Hotels (www.bastionhotels.nl, www.bastionhotels.com, www.bestwesternschipholairport.nl) zur Verfügung gestellt wird, um einen Hotelvertrag abzuschließen. Online-Reservierungen über andere Websites (Vermittlungen) kennen möglicherweise andere Geschäftsbedingungen und fallen nicht unter die Online-Reservierungen, gemäß diesen Geschäftsbedingungen.

1.7. Reservierung: der in schriftlicher Form durch den Kunden und Bastion Hotels angegangene Hotelvertrag, in dem zwischen dem Kunden und Bastion Hotels festgelegt ist, über welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen der Hotelvertrag effektuiert wird.

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf allen Angeboten, Hotelverträgen und Vertragsabschlüssen mit Bastion Hotels.

2.2. Die Wirkung von Angeboten, Hotelverträgen und Vertragsabschlüssen, die nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß aufgesetzt sind, tritt nur dann ein, wenn ausdrücklich und schriftlich mit Bastion Hotels vereinbart. In dem Fall bezieht sich die Abweichung ausschließlich auf dieses spezifische Angebot, diesen speziellen Hotelvertrag oder Vertragsabschluss.

2.3. Sofern nicht vorher ausdrücklich und schriftlich an Bastion Hotels anders mitgeteilt und durch Bastion Hotels bestätigt, stimmt der Gast, Kunde oder jegliche andere natürliche oder juristische Person diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Artikel 3. Abschluss des Hotelvertrags

3.1. Alle Angebote vor dem Abschluss eines Hotelvertrags von Bastion Hotels sind unverbindlich und gelten in jedem Fall ausschließlich, soweit die Kapazität von Bastion Hotels ausreicht. Im Falle einer Online-Reservierung erachtet man das wiedergegebene Angebot als möglichst aktuell.

3.2. Falls ein Kunde ein Angebot akzeptiert hat und die Kapazität von Bastion Hotels unzureichend ist, hat Bastion Hotels das Recht, innerhalb einer Zeitspanne von 5 Tagen vor der ersten Übernachtung oder später, wenn aus gutem Grund nichts anders von Bastion Hotels erwartet werden kann, sich doch noch zu berufen auf die Richtlinie wie hiervor in Artikel 3.1 beschrieben und kann den Hotelvertrag ändern oder stornieren. Zunächst sollte jedoch die Lösung gesucht werden konform der Richtlinien bezüglich Änderungen in Artikel 4.4.

3.3. Eine Reservierung ist erst definitiv, nachdem die Reservierung schriftlich durch den Kunden oder durch Bastion Hotels bestätigt wurde.

3.4. Ein Hotelvertrag über Online-Reservierung kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot durch das Einsenden des Reservierungsformulars akzeptiert. Bastion Hotels wird per E-Mail den Erhalt der Reservierung bestätigen. Ohne Bestätigung kann der Kunde die Reservierung jederzeit annullieren. Dies abweichend von Artikel 3.3.

3.5. Jeder durch einen Kunden eingegangene Hotelvertrag wird erachtet, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung dieses Kunden abgeschlossen zu sein. Jede Zahlung vom Gast wird den Kunden gleichermaßen (von seiner Schuld) entlasten.

3.6. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, schuldet Bastion Hotels einem Kunden keine Kommission, Provision, oder anders genannte Abgaben.

3.7. Mit Ausnahme desjenigen, was darüber hinaus in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, kann Bastion Hotels, falls es um eine Gruppe geht, dem Kunden (Optionshalter) eine Option anbieten. Ein solches Optionsrecht kann ausschließlich schriftlich abgegeben werden. Sollte Bastion Hotels von einem anderen Kunden auch ein Angebot für einen Hotelvertrag erhalten, dann wird Bastion Hotels den Optionshalter darüber informieren. Die Option wird dann ungültig, wenn der Optionshalter Bastion Hotels nicht innerhalb des durch Bastion Hotels angegebenen Zeitraums mitgeteilt hat, die Option verwenden zu wollen.

3.8. Mit Ausnahme der in diesem Artikel festgelegten Richtlinien hat Bastion Hotels das Recht, eine (Online-) Reservierung aufzuheben, falls sich der Gast nicht am ersten reservierten Tag bis einschließlich 12 Uhr gemeldet hat. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hierdurch unvermindert. Diese Richtlinie trifft nicht zu, wenn der Kunde eine Zahlungsgarantie für den reservierten Zeitraum abgegeben hat.

3.9. Bei Änderung des An- oder Abreisedatums erlischt die ursprüngliche, definitive Reservierung und wird, im gegenseitigen Einvernehmen, eine neue definitive Reservierung zustande kommen.

3.10. Bastion Hotels stellt die Informationen auf ihrer Website mit größter Sorgfalt zusammen. Durch Datenübertragung und/oder durch technische Störungen oder andere Umstände können jedoch Fehler in den Daten vorkommen und/oder die Daten inkomplett sein. Alle zustande gekommenen Online-Reservierungen sind vorbehaltlich offensichtlicher Änderungen und/oder Fehler. Falls Änderungen und/oder Fehler im Sinne dieses Absatzes zu Preisänderungen führen, hat der Kunde das Recht auf kostenlose Annullierung.

Artikel 4. Verpflichtungen von Bastion Hotels

4.1. Bastion Hotels wird dem Gast zu den bei Bastion Hotels geltenden Qualitätsnormen im vereinbarten Zeitraum die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung stellen und/oder die vereinbarten Dienstleistungen verrichten.

4.2. Die Richtlinie, wie hiervor in Artikel 4.1. beschrieben, ist unzutreffend:
a. im Falle von höherer Gewalt, wie in diesen Geschäftsbedingungen beschrieben in Artikel 9 bezüglich höherer Gewalt;
b. falls der Gast nicht oder mehr als eine halbe Stunde zu spät erscheint;
c. falls durch den Kunden die in Artikel 7 genannte Vorauszahlung oder zwischenzeitliche Zahlung nicht oder nicht pünktlich ausgeführt ist;
d. falls der Kunde nicht oder nicht vollständig seinen Verpflichtungen nachkommt, die der Kunde, ungeachtet der Verantwortlichkeit, gegenüber Bastion Hotels hat.

4.3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird Bastion Hotels dem Gast die Unterkunft ab 14.00 Uhr am Tag der Anreise bis zu 12.00 Uhr am Tag der Abreise zur Verfügung stellen.

4.4. Bastion Hotels ist befugt, dem Gast eine andere Hotelunterkunft zur Verfügung zu stellen als die des Hotelvertrags. Falls dies für den Gast oder Kunden unakzeptabel ist, hat der Gast oder Kunde das Recht, den Hotelvertrag fristlos zu kündigen. Sollte die alternativ angebotene und durch den Kunden oder Gast akzeptierte Hotelunterkunft preisgünstiger sein als die ursprüngliche Unterkunft, wird Bastion Hotels diesen Preisvorteil an den Gast oder Kunden durchberechnen. Bastion Hotels ist in keinem Fall zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet.

Artikel 5. Gruppenreservierungen

5.1. Reservierungen von zehn oder mehr Zimmern fallen unter Gruppenreservierungen. Die Bestimmungen über Gruppenreservierungen gelten unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen sind die Bestimmungen dieses Artikels maßgebend.

5.2. Ein Kunde kann eine optionale Reservierung für eine Gruppenreservierung vornehmen. Eine fakultative Reservierung wird erst dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden ist. Eine optionale Reservierung kann bis zu 1 Monat vor dem Anreisedatum vorgenommen werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erlischt eine fakultative Reservierung danach automatisch. 

5.3. Eine endgültige Reservierung ist erst dann zustande gekommen, wenn sie vom Kunden schriftlich bestätigt und dem Kunden von Bastion Hotels bestätigt worden ist. 

5.4. Für eine Gruppenreservierung gilt, dass der Kunde bis 12:00 Uhr am Tag vor dem Anreisedatum die Anzahl der definitiv reservierten Zimmer um 10% reduzieren kann.

5.5. Eine Erhöhung der ursprünglich und endgültig reservierten Zimmerzahl kann nur in Absprache mit Bastion Hotels erfolgen. Bastion Hotels ist in keiner Weise verantwortlich für eine Erhöhung der Anzahl der ursprünglich und endgültig reservierten Zimmer, ohne Rücksprache.

5.6. Im Falle einer vollständigen Stornierung einer endgültigen Reservierung bis zu 1 Monat vor dem Anreisedatum werden keine Kosten berechnet. Im Falle einer vollständigen Stornierung einer endgültigen Reservierung zwischen 1 Monat und 1 Woche vor dem Anreisedatum ist der Kunde verpflichtet, Bastion Hotels 50% des Unterkunftspreises zu zahlen. Im Falle einer vollständigen Stornierung einer endgültigen Reservierung weniger als 1 Woche vor dem Anreisedatum ist der Kunde verpflichtet, Bastion Hotels 100 % der Kosten für die Unterkunft und die reservierten Gruppenessen zu erstatten. Bei Gruppenreservierungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass Bastion Hotels spätestens 7 Werktage vor dem Anreisedatum im Besitz der Namensliste der Gäste ist.

5.7. Spätestens 1 Monat vor dem Anreisedatum müssen 100% des gesamten Reservierungswertes bei Bastion Hotels garantiert werden. 
Eine Vorauszahlung muss einen Monat vor dem Anreisedatum auf dem Bankkonto von Bastion Hotels eingegangen sein. Spätestens 1 Monat vor dem Anreisedatum ist eine Kreditkartengarantie für den gesamten Reservierungswert zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine gültige Schuldnernummer bei Bastion Hotels hat. 

5.8. Im Falle einer Änderung des Ankunfts- und/oder Abreisedatums einer vollständigen endgültigen Reservierung verfallen die ursprünglichen Daten und die endgültige Reservierung wird in gegenseitiger Absprache auf die gewünschten Daten verschoben, je nach Verfügbarkeit. Wenn die Verfügbarkeit dies nicht zulässt, fallen Sie automatisch unter die Stornierungsbedingungen (Artikel 5.6).

5.9. Sollte der Kunde in Bezug auf die vorstehenden Artikel in Verzug sein, wird Bastion Hotels die endgültige Reservierung als storniert betrachten. Diese Stornierung wird als Stornierung einer definitiven Reservierung durch den Kunden betrachtet (Artikel 5.6). Der Kunde bleibt verpflichtet, Bastion Hotels die Stornogebühr zu zahlen.

Artikel 6. Annullierung

6.1. Die Richtlinien in diesem Artikel gelten unvermindert der Richtlinien an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen. Die Bestimmungen in diesem Artikel lassen die Haftung des Kunden und/oder Dritter aufgrund der allgemeinen Gesetzgebung unberührt.

6.2. Ein Hotelvertrag ist unwiderruflich und kann nicht annulliert werden.

6.3. Speziell für Online-Buchungen gilt, dass Konsumenten kein Recht zur Vertragsauflösung haben (laut Artikel 6:230p BW).

6.4. Falls auf der Website von Bastion Hotels eine spezielle Regelung für Stornierungen gilt und/oder veröffentlicht wird, dann wird dies gesehen als fester Bestandteil des Angebots und präferiert dies vor den in diesem Artikel genannten Richtlinien über Unwiderruflichkeit. Der Kunde hat dann die Möglichkeit zur Stornierung, so wie es auf der Website von Bastion Hotels publiziert ist. Sollte der Kunde sich schon online registriert haben, ist stornieren in keinem Fall mehr möglich, sofern nicht anders vereinbart.

6.5. Stornierungen müssen schriftlich und ausschließlich online über das dazu bereitgestellte Formular (www.bastionhotel.nl), per E-Mail und versehen mit dem Datum, geltend gemacht werden.

6.6. Abgesehen von den Richtlinien über Gruppenreservierungen (Artikel 5) gilt weiterhin, falls nicht anders schriftlich vereinbart, dass eine Reservierung bis spätestens 12.00 Uhr vor dem Tag der Anreise kostenlos storniert werden kann.

Artikel 7. Preise und Bezahlung

7.1. Die Preise können je nach Unterkunftstyp, Tag, Buchungszeitpunkt, Zahlungskonditionen und Stornierungsbedingungen variieren.

7.2. Der Kunde schuldet Bastion Hotels die im Hotelvertrag genannten Beträge. Der Gast bleibt zu jeder Zeit mitverantwortlich für die Bezahlung der Gesamtkosten des Aufenthalts. Bastion Hotels ist berechtigt, dem Kunden und oder Gast eine extra Vergütung für besondere Dienstleistungen wie Gebrauch von Parkhaus, Telefon, Safe und usw. zu berechnen. Die Kosten werden deutlich kommuniziert.

7.3. Alle Rechnungen, einschließlich der Rechnungen bezüglich Stornierung oder No-Show (nicht-Erscheinen) müssen vom Kunden und/oder Gast entweder in bar oder, falls ausdrücklich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Als Zahlungsort wird die betreffende Niederlassung von Bastion Hotels bestimmt, auf die diese Rechnung sich bezieht.

7.4. Der Kunde wird erachtet, den Hotelvertrag oder jeglichen anderen Vertrag auch im Namen jedes Gastes zu schließen. Durch seine Erscheinung gibt der Gast zu kennen, dass der Kunde befugt war, ihn diesbezüglich zu vertreten.

7.5. Zahlung geschieht in Euro. Falls Bastion Hotels Zahlung in Fremdwährungen akzeptiert, gilt hierfür der zu dem Moment geltende Tageskurs. Bastion Hotels ist im Falle einer Bezahlung in Fremdwährungen berechtigt, hierfür Verwaltungskosten von maximal 10% des Betrages in der Fremdwährung zu berechnen.

7.6. Bastion Hotels hat das Recht, Schecks, Überweisungsformulare und andere ähnliche Zahlungsmittel oder andere Zahlungsmittel, als hiervor genannt, abzulehnen oder die Akzeptanz dieser andersartigen Zahlungsmittel an Bedingungen zu knüpfen. Weiterhin liegt es an Bastion Hotels, welche Zahlungsmethoden angeboten werden. Im Fall einer Online-Buchung gilt, dass die Zahlungsmöglichkeiten pünktlich vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Bastion Hotels ist berechtigt, (eine teilweise) Vorauszahlung zu fordern. Dies gilt für alle Reservierungstypen, und dieser Betrag wird schließlich verrechnet mit dem letztendlich zu zahlenden Betrag. Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung so schnell wie möglich, doch spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt.

7.7. Falls der Gast/Kunde während seines Aufenthalts Dienste von Bastion Hotels nutzt, ist Bastion Hotels berechtigt, diese Dienste nach Nutzung abzurechnen.

7.8. Falls der Gast/Kunde seiner/seinen Zahlungsverpflichtung(en) nicht pünktlich nachkommt, ist dieser, nachdem er durch Bastion Hotels auf seine späte Zahlung hingewiesen wurde und Bastion Hotels dem Kunden eine extra Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt hat, der Kunde diese Zahlungsfrist aber auch nicht eingehalten hat, verpflichtet, über den schuldigen Betrag gesetzliche Zinsen zu zahlen und ist Bastion Hotels berechtigt dem Kunden, die durch ihn verursachten, außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen maximal: 15% über die ausstehenden Beträge bis zu
€ 2.500,00; 10% über die folgenden € 2.500,00 und 5% über die darauffolgenden € 5.000,00 mit einem Minimum von € 40,00. Bastion Hotels kann, zum Vorteil des Kunden, genannte Beträge und Prozentsätze ändern.

Artikel 8. Haftung

8.1. Dieser Artikel tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn der Kunde eine natürliche oder juristische Person ist, die handelt in Ausübung ihres Berufes oder ihrer Firma. Sollte es um einen Privatkunden gehen, ist die Haftung von Bastion Hotels, soweit gesetzlich möglich, begrenzt.

8.2. Falls keine Rede ist von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Seiten von Bastion Hotels, akzeptiert Bastion Hotels keinerlei Haftung, in welcher Form auch immer.

8.3. Falls keine Rede ist von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Seiten von Bastion Hotels, akzeptiert Bastion Hotels keinerlei Haftung für Schaden, verursacht an oder mit den Fahrzeugen des Gastes.

8.4. Falls keine Rede ist von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Seiten von Bastion Hotels, akzeptiert Bastion Hotels keinerlei Haftung für Schaden, der direkt oder indirekt an wem oder was entstanden ist als direkte oder indirekte Folge von welchem Mangel auch immer, in oder auf irgendwelchen Mobilien oder Immobilien, von denen Bastion Hotels Eigentümer, (Erb-) Pächter oder Mieter ist oder die auf andere Weise für Bastion Hotels verfügbar sind.

8.5. Eine Haftung von Bastion Hotels wird niemals höher sein als der Wert des Hotelvertrags oder die Entschädigung, so wie gedeckt durch ihre Versicherung, oder so wie vergütet durch irgendeinen Dritten an Bastion Hotels.

8.6. Bastion Hotels wird durch den Kunden diesbezüglich vollständig freigestellt von jedem Anspruch, wie auch benannt, den ein Gast und/oder irgendein Dritter gegen Bastion Hotels diesbezüglich geltend macht oder machen will, die Ansprüche, im weitesten Sinne des Wortes, eines mit dem Kunden geschlossenen Hotelvertrags oder jegliches anderen Vertrags. Diese Freistellungsverpflichtung gilt auch in Bezug auf den Hotelvertrag, auch dann, falls dieser, aus welchem Grund auch immer, vollständig oder teilweise aufgelöst ist.

Artikel 9. Höhere Gewalt

9.1. Unter höherer Gewalt wird unter anderem verstanden: Krankheit des Personals, die den normalen Betrieb unmöglich macht, Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Streiks oder Sitz-Streiks, Wasserschaden, Gewalt, Terrorismus, Brand, Überschwemmung, Regierungsmaßnahmen.

9.2. Im Falle von höherer Gewalt kann Bastion Hotels entweder den Vertrag annullieren oder aufschieben. In diesem Fall liegt bei Bastion Hotels keinerlei Verpflichtung zu Schadenersatzvergütungen.

9.3. Die hiervor stehenden Richtlinien gelten auch, wenn bei Personen und/oder Diensten und/oder Institutionen, die Bastion Hotels einsetzt für das Erfüllen des Hotelvertrags oder jeglichen anderen Vertrags, die Rede ist von höherer Gewalt.
Hierbei ist außerdem das einbegriffen, was bei Personen und/oder Diensten und/oder Institutionen geschieht als aufschiebende oder auflösende Bedingung oder Vertragsbruch von eher genannten Personen und/oder Diensten und/oder Institutionen. Bastion Hotels ist nicht verpflichtet, den diesbezüglichen Einfluss auf ihre Firma zu beweisen.

9.4. Artikel 9 gilt ausschließlich, falls der Kunde eine natürliche oder juristische Person ist, die handelt aus Gründen der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Firma. Sollte es sich um einen Privatkunden handeln, trifft höhere Gewalt nur dann zu, wenn dies gesetzlich möglich ist.

Artikel 10. Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

10.1. Auf alle Verträge, ungeachtet ihrer Benennung, findet das niederländische Recht Anwendung.

10.2. Abgesehen von unterstehenden Bestimmungen, und falls keine zwingenden Vorschriften dem entgegen sprechen (wie Konsumentenrechtsstreitigkeiten), werden alle Rechtsstreitigkeiten, die möglicherweise aus einem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise zutreffen, entstehen, entschieden durch den Gerichtshof Utrecht, es sei denn, Bastion Hotels bevorzugt den Richter am Wohnsitz des Kunden und/oder Gastes.

10.3. Im Falle eines Rechtsstreits, der, laut Bestimmungen des niederländischen Verfahrensrechts, zur absoluten Zuständigkeit des Bezirksgerichts gehört, wird dieser Rechtsstreit ausschließlich entschieden durch das zuständige Bezirksgericht.

10.4. Eine mögliche Ungültigkeit einer oder mehrerer Richtlinien in den Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Falls eine Richtlinie aus irgendeinem Grund ungültig zu sein scheint, dann erachtet man Bastion Hotels und den Kunden und/oder Gast, eine gültige Richtlinie zu vereinbaren, die inhaltlich und von der Reichweite her der ungültigen Richtlinie weitestgehend ähnlich ist.

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